
Sicherer Zutritt zur Telematikinfrastruktur
Der elektronische Praxisausweis (SMC-B) ist der zentrale Baustein der Telematikinfrastruktur (TI). Nur mit ihm kann sich Ihre Praxis als berechtigte Teilnehmerin authentifizieren und der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
Mit dem Ausweis können Sie die Patient:innendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auslesen und die medizinischen TI-Fachanwendungen nutzen.

medisign SMC-B - sicher & systemübergreifend
Als ein von der gematik, KBV, KZBV und Apothekerkammerm zugelassener Trust Service Provider (TSP) bietet medisign Praxis-/Institutionsausweise für Arzt-, Psychotherapie- und Zahnarztpraxen sowie Apotheken an.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung: Seit 2018 haben wir bereits mehr als 120.000 SMC-B an Praxen und Apotheken ausgegeben.
Einfach. Flexibel. Immer günstig.
Wählen Sie aus unseren beiden Zahlungsoptionen
23,25 € pro Quartal 1
Volle Kostendeckung durch TI-Förderung 2
Inklusive Mehrwertsteuer
24 Monate Mindestvertragslaufzeit
92,00 € jährlich 1
Volle Kostendeckung durch TI-Förderung 2
Inklusive Mehrwertsteuer
24 Monate Mindestvertragslaufzeit
Unsere Empfehlung

Alles Wissenswerte zur SMC-B
Die wichtigsten Informationen zum Praxisausweis (SMC-B) im Überblick.
Ihre Vorteile
Gute Gründe für den medisign Praxisausweis
Mit allen Anbietern nutzbar
Der Praxisausweis (SMC-B) von medisign lässt sich hersteller- und anbieterunabhängig in der Telematikinfrastruktur (TI) einsetzen. Die Karte wird einfach in das E-Health-Kartenterminal gesteckt.
Kostendeckender Vorteilspreis
Der medisign Praxisausweis ist wahlweise pro Quartal oder pro Jahr erhältlich. Die Kosten werden durch die SMC-B-Betriebskostenpauschale für Ärzte und Psychotherapeuten komplett abgedeckt. 2
Spezialist für die Heilberufe
Mit unserem Angebot bedienen wir exklusiv die besonderen Anforderungen der Heilberufe und sind seit vielen Jahren einer der führenden Anbieter für eSignatur im Gesundheitswesen.
Digitale Signatur aus einer Hand
Bei uns erhalten Sie auch den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), mit dem Sie digitale Dokumente rechtsgültig signieren und künftig die Anwendungen der eGK nutzen können.
Praxisausweis (SMC-B) jetzt beantragen.
Ihr Praxisausweis (SMC-B) für den Zugang zur Telematikinfrastruktur.
- Arzt
- Psychotherapeut
- Zahnarzt
Bitte geben Sie Ihre Betriebsstättennummer (BSNR) ein
Bitte beachten Sie, dass die Produktion erst nach Freigabe Ihrer KV/KZV erfolgen kann.
Bitte geben Sie Ihre Betriebsstättennummer (BSNR) ein
Bitte beachten Sie, dass die Produktion erst nach Freigabe Ihrer KV/KZV erfolgen kann.
Bitte wählen Sie Ihre Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV)
Bitte beachten Sie, dass die Produktion erst nach Freigabe Ihrer KV/KZV erfolgen kann.
Bitte geben Sie Ihre Vorgangsnummer ein
Vielen Dank, wir informieren Sie zum Start.
Häufige Fragen
Im Folgenden beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen
zu den Themen:
SMC-B steht für „Security Module Card – Betriebsstätte“. Elektronischer Praxis- oder Institutionsausweis sowie elektronische Praxis- oder Institutionskarte sind alle synonyme Begriffe für eine Smart Card, die zur Authentisierung einer Betriebsstätte (Praxis, Klinik oder Apotheke) gegenüber den Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) dient.
Bei Praxen wird die Karte meist Praxisausweis genannt, bei Apotheken nennt sie sich „SMC-B für Apotheken.“ Sie ist der zentrale Baustein der TI, denn mit ihr:
- weisen sich Betriebsstätten als berechtigte Teilnehmer aus.
- kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
- können Praxen/Apotheken auf Anwendungen wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) zugreifen.
- können Praxen/Apotheken Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auslesen.
Eine SMC-B benötigen Praxen, Apotheken und Kliniken, um sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Karte ist ein elementarer Bestandteil der Hardware-Ausstattung, die jede Betriebsstätte für die TI-Anbindung anschaffen muss (u. a. Konnektor, Kartenlesegerät).
Zum Hintergrund: Das E-Health-Gesetz verpflichtet die Leistungserbringer, die Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) künftig online abzugleichen und zu aktualisieren. Bis zum 30. Juni 2019 sollten zu diesem Zweck alle Praxen an die TI angeschlossen werden und das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) als erste Anwendung durchführen können. Ist ein Vertragsarzt dazu nicht in der Lage, wird ihm laut Gesetz das Honorar pauschal um ein Prozent gekürzt. Das das im Juli 2019 vom Bundeskabinett beschlossene „Digitale Versorgung“-Gesetz, das im Januar 2020 in Kraft treten soll, sieht eine Erhöhung der Sanktionierung auf 2,5 Prozent ab März 2020 vor.
Apotheken sollen sich laut „Digitale Versorgung“-Gesetz bis September 2020 und Krankenhäuser bis März 2021 an die TI anbinden.
Die SMC-B wird in ein E-Health-Kartenterminal (Kartenlesegerät) gesteckt, das mit dem Konnektor verbunden ist. Sie ist damit für alle nötigen Einsatzzwecke für den Konnektor verfügbar.
Funktionen im Einzelnen:
- Authentifikation: Im Gegensatz zur eGK oder dem eHBA weist die SMC-B nicht die Identität einer Person, sondern einer Institution bzw. Betriebsstätte nach und sichert die Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) ab.
- Signatur: Die Karte enthält ein Zertifikat für die Signatur von Nachrichten, die von dieser Institution versendet werden.
- Verschlüsselung: Die SMC-B enthält ein Zertifikat, mit dem die Institution Nachrichten ver- bzw. entschlüsseln kann.
- Zugriff auf TI und eGK: Die SMC-B enthält ein Zertifikat, mit dem das Praxis-/Apothekenpersonal auf die Patientendaten der eGK und Anwendungen wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) zugreifen kann.
Pro Betriebsstätte (BSNR bzw. Apothekennr.) benötigen Sie mindestens eine SMC-B, damit Sie von überall auf die TI zugreifen und die Patientendaten auf der eGK auslesen bzw. künftig auf Rezeptinformationen zugreifen können.
Hinweis für Praxen: Wenn Sie ein mobiles Kartenlesegerät im Einsatz haben, benötigen Sie hierfür einen zusätzlichen Praxisausweis, um auf die gesicherten Daten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen zu können. Die Kosten für diese zusätzliche SMC-B werden erstattet, sofern der Praxis laut Finanzierungsvereinbarung die Pauschale für ein mobiles Kartenterminal zusteht.
Sollten Sie nicht wissen, wie viele SMC-B Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV, KZV bzw. Apothekerkammer.
Wird in der Nebenbetriebsstätte ein eigenes Kartenlesegerät eingesetzt, ist dort auch eine eigene SMC-B nötig – auch wenn insgesamt nur ein Konnektor in Betrieb und die Nebenbetriebsstätte per VPN an die Hauptbetriebsstätte angebunden ist.
Sollten Sie nicht wissen, wie viele Praxisausweise Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV/KZV.
- Option A: medisign Praxisausweis/SMC-B mit quartalsweiser Abrechnung: 23,25 Euro pro Quartal (Berechnung im 3-Monats-Rhythmus)
- Option B: medisign Praxisausweis/SMC-B mit jährlicher Abrechnung: 92,00 Euro pro Jahr
Die Modalitäten können Sie im letzten Schritt der SMC-B-Beantragung unter „Zusammenfassung und Bestellung“ wählen.
Die Beträge beinhalten jeweils bereits die Mehrwertsteuer. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
Unabhängig von der Vertragslaufzeit werden die SMC-B mit einer technischen Laufzeit von fünf Jahren ausgestellt. Sollte ein vorzeitiger Austausch der SMC-B notwendig werden, z. B. durch das Gültigkeitsende der verwendeten Verschlüsselungsalgorithmen, wird medisign frühzeitig darüber informieren.
Weitere Fragen?
Ihr Partner Firma Kundencenter unterstützt Sie gerne bei Fragen zu unseren Produkten. Sie erreichen uns von Mo.-Fr.: 8:00-18:00 Uhr telefonisch unter 0123/456789 oder schreiben Sie uns an smc-b@partner-firma.de.
- Preisangaben inkl. der gesetzlichen MwSt. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung Ihrer SMC-B ab dem Produktionsmonat erfolgt - unabhängig davon, ob die weiteren Ausstattungskomponenten der Telematikinfrastruktur bereits bestellt, geliefert oder eingerichtet wurden.
- Die Kosten für den medisign Praxisausweis werden durch die SMC-B-Betriebskostenpauschale für Ärzte und Psychotherapeuten komplett abgedeckt. Da die Pauschale für Zahnärzte zum 1.1.2019 von 480,00 Euro auf 450,00 Euro als Einmalzahlung für fünf Jahre gekürzt wurde, ist der medisign Praxisausweis für Zahnarztpraxen nicht mehr komplett kostendeckend: Auf fünf Jahre gerechnet, beträgt der Jahrespreis für den medisign Praxisausweis 460,00 Euro (inkl. MwSt.), der Quartalspreis 465,00 Euro (inkl. MwSt.)