
Sicherer Zutritt zur Telematikinfrastruktur
Der elektronische Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) ist der zentrale Baustein der Telematikinfrastruktur (TI). Nur mit ihm können sich Praxen oder Institutionen als berechtigte Teilnehmer authentifizieren und der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
Mit dem Ausweis können Sie zudem die Patient:innendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auslesen und auf die medizinischen Fachanwendungen der TI zugreifen.

medisign SMC-B - sicher & systemübergreifend
Herausgeber der SMC-B für Gesundheitsberufe ohne eigene Kammer ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). In dessen Auftrag produziert medisign als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) bereits elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und in Kürze auch SMC-B.
Zunächst werden Hebammen, Physiotherapeut:innen, Pflegefachleute, Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger:innen sowie Altenpfleger:innen an die TI angebunden. Weitere Berufsgruppen folgen.
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Unsere Empfehlung

Alles Wissenswerte zur SMC-B
Die wichtigsten Informationen zum Praxisausweis (SMC-B) im Überblick.
Erst den eHBA bestellen
Im Auftrag des eGBR bieten wir ab sofort auch elektronische Heilberufsausweise (eHBA) für die nicht-verkammerten Gesundheitsberufe an.
Hinweis: Haben Sie bereits einen eHBA? Laut eGBR dürfen SMC-B nur an Institutionen ausgegeben werden, denen eine Person mit eHBA zugeordnet werden kann.
Ihre Vorteile
Gute Gründe für die medisign SMC-B
Mit allen Anbietern nutzbar
Die SMC-B von medisign lässt sich hersteller- und anbieterunabhängig in der Telematikinfrastruktur (TI) einsetzen. Die Karte wird einfach in das E-Health-Kartenterminal gesteckt.
Kostendeckender Vorteilspreis
Die medisign SMC-B ist wahlweise pro Quartal oder pro Jahr erhältlich. Die Kosten werden durch die SMC-B-Betriebskostenpauschale vollständig abgedeckt.
eHealth-Spezialist
Wir bedienen die besonderen Anforderungen der Heil- & Gesundheitsberufe und sind seit vielen Jahren einer der führenden Anbieter für eSignatur im Gesundheitswesen.
Digitale Signatur aus einer Hand
Bei uns erhalten Sie auch den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), mit dem Sie digitale Dokumente rechtsgültig signieren und künftig die Anwendungen der eGK nutzen können.
Häufige Fragen
Im Folgenden beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen
zu den Themen:
SMC-B steht für „Security Module Card – Betriebsstätte“. Elektronischer Praxis- oder Institutionsausweis sowie elektronische Praxis- oder Institutionskarte sind alle synonyme Begriffe für eine Smart Card, die zur Authentisierung einer Betriebsstätte (Praxis, Klinik oder Apotheke) gegenüber den Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) dient.
Bei Praxen wird die Karte meist Praxisausweis genannt, bei Apotheken nennt sie sich „SMC-B für Apotheken.“ Sie ist der zentrale Baustein der TI, denn mit ihr:
- weisen sich Betriebsstätten als berechtigte Teilnehmer aus.
- kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
- können Praxen/Apotheken auf Anwendungen wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) zugreifen.
- können Praxen/Apotheken Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auslesen.
Eine SMC-B benötigen Praxen, Apotheken und Kliniken, um sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Karte ist ein elementarer Bestandteil der Hardware-Ausstattung, die jede Betriebsstätte für die TI-Anbindung anschaffen muss (u. a. Konnektor, Kartenlesegerät).
Zum Hintergrund: Das E-Health-Gesetz verpflichtet die Leistungserbringer, die Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) künftig online abzugleichen und zu aktualisieren. Bis zum 30. Juni 2019 sollten zu diesem Zweck alle Praxen an die TI angeschlossen werden und das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) als erste Anwendung durchführen können. Ist ein Vertragsarzt dazu nicht in der Lage, wird ihm laut Gesetz das Honorar pauschal um ein Prozent gekürzt. Das das im Juli 2019 vom Bundeskabinett beschlossene „Digitale Versorgung“-Gesetz, das im Januar 2020 in Kraft treten soll, sieht eine Erhöhung der Sanktionierung auf 2,5 Prozent ab März 2020 vor.
Apotheken sollen sich laut „Digitale Versorgung“-Gesetz bis September 2020 und Krankenhäuser bis März 2021 an die TI anbinden.
Die SMC-B wird in ein E-Health-Kartenterminal (Kartenlesegerät) gesteckt, das mit dem Konnektor verbunden ist. Sie ist damit für alle nötigen Einsatzzwecke für den Konnektor verfügbar.
Funktionen im Einzelnen:
- Authentifikation: Im Gegensatz zur eGK oder dem eHBA weist die SMC-B nicht die Identität einer Person, sondern einer Institution bzw. Betriebsstätte nach und sichert die Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) ab.
- Signatur: Die Karte enthält ein Zertifikat für die Signatur von Nachrichten, die von dieser Institution versendet werden.
- Verschlüsselung: Die SMC-B enthält ein Zertifikat, mit dem die Institution Nachrichten ver- bzw. entschlüsseln kann.
- Zugriff auf TI und eGK: Die SMC-B enthält ein Zertifikat, mit dem das Praxis-/Apothekenpersonal auf die Patientendaten der eGK und Anwendungen wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) zugreifen kann.
Pro Betriebsstätte (BSNR bzw. Apothekennr.) benötigen Sie mindestens eine SMC-B, damit Sie von überall auf die TI zugreifen und die Patientendaten auf der eGK auslesen bzw. künftig auf Rezeptinformationen zugreifen können.
Hinweis für Praxen: Wenn Sie ein mobiles Kartenlesegerät im Einsatz haben, benötigen Sie hierfür einen zusätzlichen Praxisausweis, um auf die gesicherten Daten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen zu können. Die Kosten für diese zusätzliche SMC-B werden erstattet, sofern der Praxis laut Finanzierungsvereinbarung die Pauschale für ein mobiles Kartenterminal zusteht.
Sollten Sie nicht wissen, wie viele SMC-B Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV, KZV bzw. Apothekerkammer.
Wird in der Nebenbetriebsstätte ein eigenes Kartenlesegerät eingesetzt, ist dort auch eine eigene SMC-B nötig – auch wenn insgesamt nur ein Konnektor in Betrieb und die Nebenbetriebsstätte per VPN an die Hauptbetriebsstätte angebunden ist.
Sollten Sie nicht wissen, wie viele Praxisausweise Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV/KZV.
- Option A: medisign Praxisausweis/SMC-B mit quartalsweiser Abrechnung: 23,25 Euro pro Quartal (Berechnung im 3-Monats-Rhythmus)
- Option B: medisign Praxisausweis/SMC-B mit jährlicher Abrechnung: 92,00 Euro pro Jahr
Die Modalitäten können Sie im letzten Schritt der SMC-B-Beantragung unter „Zusammenfassung und Bestellung“ wählen.
Die Beträge beinhalten jeweils bereits die Mehrwertsteuer. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
Unabhängig von der Vertragslaufzeit werden die SMC-B mit einer technischen Laufzeit von fünf Jahren ausgestellt. Sollte ein vorzeitiger Austausch der SMC-B notwendig werden, z. B. durch das Gültigkeitsende der verwendeten Verschlüsselungsalgorithmen, wird medisign frühzeitig darüber informieren.
Weitere Fragen?
Ihr medisign Kundencenter unterstützt Sie gerne bei Fragen zu unseren Produkten: www.medisign.de/support/kundencenter
- Preisangaben inkl. der gesetzlichen MwSt. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung Ihrer SMC-B ab dem Produktionsmonat erfolgt - unabhängig davon, ob die weiteren Ausstattungskomponenten der Telematikinfrastruktur bereits bestellt, geliefert oder eingerichtet wurden.
1 Preisangaben inkl. der gesetzlichen MwSt. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung Ihrer SMC-B ab dem Produktionsmonat erfolgt - unabhängig davon, ob die weiteren Ausstattungskomponenten der Telematikinfrastruktur bereits bestellt, geliefert oder eingerichtet wurden.
2 Angaben zur TI-Refinanzierung ohne Gewähr. Mehr erfahren >