
Sicherer Zutritt zur Telematikinfrastruktur
Die SMC-B für Apotheken ist der zentrale Baustein der Telematikinfrastruktur (TI). Nur mit ihr kann sich Ihre Apotheke als berechtigte Teilnehmerin authentifizieren und der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
Mit dem Ausweis können Sie zudem die Patient:innendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auslesen und die medizinischen TI-Fachanwendungen nutzen.

medisign SMC-B - sicher & systemübergreifend
Als ein von der gematik zugelassener und den (Landes-)Apothekerkammern vertraglich verifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) produziert medisign die SMC-B für Apotheken. Bestellen Sie Ihre SMC-B hier, um Ihre Apotheke an die TI anzubinden – sicher & systemübergreifend.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung: Seit 2018 haben wir bereits über 120.000 SMC-B an Apotheken und Praxen ausgegeben.
Einfach. Flexibel. Immer günstig.
Wählen Sie aus unseren beiden Zahlungsoptionen
22,50 € pro Quartal 1
Weitgehende Kostendeckung durch TI-Förderung
Inklusive Mehrwertsteuer
90,00 € pro Jahr 1
Weitgehende Kostendeckung durch TI-Förderung
Inklusive Mehrwertsteuer
Unsere Empfehlung

Alles Wissenswerte zur SMC-B
Die wichtigsten Informationen zur SMC-B für Apotheken im Überblick
Ihre Vorteile
Gute Gründe für die SMC-B von medisign
Mit allen Anbietern nutzbar
Die SMC-B für Apotheken von medisign lässt sich hersteller- und anbieterunabhängig in der Telematikinfrastruktur (TI) einsetzen. Die Karte wird einfach in das E-Health-Kartenterminal gesteckt.
Zum Vorteilspreis erhältlich
Die medisign SMC-B für Apotheken ist wahlweise pro Quartal oder pro Jahr erhältlich. Die Kosten für den Ausweis werden durch die SMC-B-Betriebskostenpauschale weitgehend abgedeckt.
Spezialist für die Heilberufe
Mit unserem Angebot bedienen wir exklusiv die besonderen Anforderungen der Heilberufe und sind seit vielen Jahren einer der führenden Anbieter für eSignatur im Gesundheitswesen.
Digitale Signatur aus einer Hand
Bei uns erhalten Sie künftig auch den elektronischen Apothekerausweis, mit dem Sie digitale Dokumente rechtsgültig signieren und die medizinischen Anwendungen der eGK nutzen können.
SMC-B für Apotheken jetzt beantragen
Starten Sie hier die Online-Bestellung. Bitte beachten Sie, dass die Produktion erst erfolgen kann, sobald uns die Freigabe Ihrer Kammer vorliegt.
Bitte wählen Sie Ihre Apothekerkammer (AK)
Wichtiger Hinweis
Bitte beantragen Sie Ihre gewünschte(n) Karte(n) erst dann auf unserem Portal, wenn Sie bei Ihrer zuständigen Kammer den Antragsprozess durchlaufen und einen positiven Bescheid erhalten haben.
Ihre Kammer informiert Sie über den Antragsprozess.
Antragstellung nur mit Vorgangsnummer möglich
Ihre Kammer gibt vor, die Beantragung Ihrer SMC-B nur mit einer Vorgangsnummer zu ermöglichen. Diese erhalten Sie direkt von Ihrer Kammer.
Zum Antragsprozess informiert Sie Ihre Kammer hier …
Vorgangsnummer fehlerhaft - Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe.
Bestellung startenHäufige Fragen
Hier finden Sie Antworten zu folgenden Themen:
SMC-B steht für „Security Module Card – Betriebsstätte“. Elektronischer Praxis- oder Institutionsausweis sowie elektronische Praxis- oder Institutionskarte sind alle synonyme Begriffe für eine Smart Card, die zur Authentisierung einer Betriebsstätte (Praxis, Klinik oder Apotheke) gegenüber den Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) dient.
Bei Praxen wird die Karte meist Praxisausweis genannt, bei Apotheken nennt sie sich „SMC-B für Apotheken.“ Sie ist der zentrale Baustein der TI, denn mit ihr:
- weisen sich Betriebsstätten als berechtigte Teilnehmer aus.
- kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
- können Praxen/Apotheken auf Anwendungen wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) zugreifen.
- können Praxen/Apotheken Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auslesen.
Eine SMC-B benötigen Praxen, Apotheken und Kliniken, um sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Karte ist ein elementarer Bestandteil der Hardware-Ausstattung, die jede Betriebsstätte für die TI-Anbindung anschaffen muss (u. a. Konnektor, Kartenlesegerät).
Zum Hintergrund: Das E-Health-Gesetz verpflichtet die Leistungserbringer, die Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) künftig online abzugleichen und zu aktualisieren. Bis zum 30. Juni 2019 sollten zu diesem Zweck alle Praxen an die TI angeschlossen werden und das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) als erste Anwendung durchführen können. Ist ein Vertragsarzt dazu nicht in der Lage, wird ihm laut Gesetz das Honorar pauschal um ein Prozent gekürzt. Das das im Juli 2019 vom Bundeskabinett beschlossene „Digitale Versorgung“-Gesetz, das im Januar 2020 in Kraft treten soll, sieht eine Erhöhung der Sanktionierung auf 2,5 Prozent ab März 2020 vor.
Apotheken sollen sich laut „Digitale Versorgung“-Gesetz bis September 2020 und Krankenhäuser bis März 2021 an die TI anbinden.
Die SMC-B wird in ein E-Health-Kartenterminal (Kartenlesegerät) gesteckt, das mit dem Konnektor verbunden ist. Sie ist damit für alle nötigen Einsatzzwecke für den Konnektor verfügbar.
Funktionen im Einzelnen:
- Authentifikation: Im Gegensatz zur eGK oder dem eHBA weist die SMC-B nicht die Identität einer Person, sondern einer Institution bzw. Betriebsstätte nach und sichert die Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) ab.
- Signatur: Die Karte enthält ein Zertifikat für die Signatur von Nachrichten, die von dieser Institution versendet werden.
- Verschlüsselung: Die SMC-B enthält ein Zertifikat, mit dem die Institution Nachrichten ver- bzw. entschlüsseln kann.
- Zugriff auf TI und eGK: Die SMC-B enthält ein Zertifikat, mit dem das Praxis-/Apothekenpersonal auf die Patientendaten der eGK und Anwendungen wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) zugreifen kann.
Pro Betriebsstätte (BSNR bzw. Apothekennr.) benötigen Sie mindestens eine SMC-B, damit Sie von überall auf die TI zugreifen und die Patientendaten auf der eGK auslesen bzw. künftig auf Rezeptinformationen zugreifen können.
Hinweis für Praxen: Wenn Sie ein mobiles Kartenlesegerät im Einsatz haben, benötigen Sie hierfür einen zusätzlichen Praxisausweis, um auf die gesicherten Daten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen zu können. Die Kosten für diese zusätzliche SMC-B werden erstattet, sofern der Praxis laut Finanzierungsvereinbarung die Pauschale für ein mobiles Kartenterminal zusteht.
Sollten Sie nicht wissen, wie viele SMC-B Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV, KZV bzw. Apothekerkammer.
Die Preise für die SMC-B richten sich nach den Vorgaben durch die Landesapothekerkammern:
- Option A: medisign SMC-B mit quartalsweiser Abrechnung: 22,50 Euro pro Quartal (Berechnung im 3-Monats-Rhythmus)
- Option B: medisign SMC-B mit jährlicher Abrechnung: 90,00 Euro pro Jahr
Die Modalitäten können Sie im letzten Schritt der SMC-B-Beantragung unter „Zusammenfassung und Bestellung“ wählen.
Unabhängig von der Vertragslaufzeit werden die SMC-B mit einer technischen Laufzeit von fünf Jahren ausgestellt. Sollte ein vorzeitiger Austausch der SMC-B notwendig werden, z. B. durch das Gültigkeitsende der verwendeten Verschlüsselungsalgorithmen, wird medisign frühzeitig darüber informieren.
Weitere Fragen?
Ihr S3 Praxiscomputer Kundencenter unterstützt Sie gerne bei Fragen zu unseren Produkten. Sie erreichen uns von Mo., Di., Do.: 08.00-18.00 Uhr, Mi., Fr.: 08.00-17.00 Uhr telefonisch unter 06201 490 555 oder schreiben Sie uns an vertrieb@praxiscomputer.de.
- Preise gemäß Vorgabe der (Landes-)Apothekerkammern; Preisangaben verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Der Vertrag zwischen der beauftragenden Apotheke (Auftraggeber) und der medisign GmbH (Auftragnehmer) wird gemäß Vorgabe der LAK vorbehaltlich einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund mit einer Laufzeit zunächst bis zum 31. Mai 2024 geschlossen. Vor Ablauf dieser Frist informiert medisign rechtzeitig über die Möglichkeiten zur Weiternutzung der Karte. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung Ihrer SMC-B ab dem Produktionsmonat erfolgt - unabhängig davon, ob die weiteren Ausstattungskomponenten der Telematikinfrastruktur bereits bestellt, geliefert oder eingerichtet wurden.